AbgeltungssteuerSeit 1. Januar 2009 gilt die Abgeltungssteuer. Einkünfte aus Kaptalerträgen werden dann gesondert besteuert. Die Abgeltungssteuer dient als Gegenfinanzierung der Senkung der Körperschaftssteuer.Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden sowie Veräußerungsgewinne aus Investmentfondsverkäufen sind dann von Privatanlegern einheitlich mit 25% (zuzügl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer = 26,4%) und unabhängig von der Haltedauer zu versteuern, sofern die Fondsanteile nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden. Wenn der persönliche Steuersatz jedoch niedriger ist als der Abgeltungsteuersatz von 25%, hat der Steuerabzug keine finale Abgeltungswirkung. In diesem Fall können die Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt setzt dann den niedrigeren persönlichen Steuersatz an und rechnet auf die persönliche Steuerschuld den vorgenommenen Steuerabzug an (sogenannte Günstigerprüfung).
Werden die Anteile in einem inländischen Depot verwahrt, wird der
Steuerabzug auf den Veräußerungsgewinn bei Rückgabe
oder Verkauf vorgenommen, so daß in vielen Fällen keine
Angaben in der Steuererklärung erforderlich sind. Sofern der
persönliche Steuersatz geringer als 25% ist, kann der
Privatanleger die Veranlagung der Kapitalerträge zu seinem
niedrigeren Steuersatz beantragen. Unabhängig von der Betrachtung des Inhaberverbundes haben Ehegatten, die gemeinsam veranlagt werden, ab 2010 die Möglichkeit, eine sogenannte ehegattenübergreifende Verlustverrechnung zu beantragen. Hierbei können Gewinne und Verluste von Ehegatten untereinander ausgeglichen werden.
Im Vergleich zu den bisherigen, meist starren Investmentlösungen
wie Aktien-, Misch- und Rentenfonds werden insbesondere Misch- und
Dachfonds mit flexibler Anlagestrategie und flexiblen
Anlageinstrumenten an Bedeutung gewinnen. Langfristig sind Fonds
besser, weil das Fondsmanagement die Aktien steuerfrei für Sie
wechseln kann. Dabei kann innerhalb des Fonds flexibel und
situationsspezifisch die Anlagestruktur den Kapitalmarktentwicklungen
angepasst werden.
Alle Angaben über
Wertentwicklungen
der einzelnen Fonds haben wir den entsprechenden
Geschäftsberichten
der Fondsgesellschaften entnommen. Zeichnungen sollten nur auf Basis
des
vollständigen Prospektes des betreffenden Fonds in Betracht
gezogen
werden. eco-best-invest ist als reine Vermittlerin tätig und
übernimmt
daher keine Haftung für die im Prospekt gemachten Angaben.
Wertpapiere
sind spekulative Anlageformen. Der Wert von Anteilen und die
Erträge
daraus können sowohl fallen als auch steigen, und es ist
möglich,
dass Anleger nicht den ursprünglich von ihnen investierten Betrag
zurückerhalten. Der Preis von Anteilen schwankt entsprechend den
Entwicklungen
an den Märkten, und auch Wechselkursveränderungen und
Fondsgebühren
können den Ertrag des Anlegers beeinflussen.
Abgeltungssteuer
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