Abgeltungssteuer

    Die Einführung der Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 ist beschlossene Sache. Einkünfte aus Kaptalerträgen werden dann gesondert besteuert. Die Abgeltungssteuer dient als Gegenfinanzierung der Senkung der Körperschaftssteuer.

    Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden sowie Veräußerungsgewinne aus Investmentfondsverkäufen sind dann von Privatanlegern einheitlich mit 25% (zuzügl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer = 26,4%) und unabhängig von der Haltedauer zu versteuern, sofern die Fondsanteile nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden. (Dieser Termin könnte möglicherweise staatlicherseits auch vorgezogen werden.)
    Werden die Anteile in einem inländischen Depot verwahrt, wird der Steuerabzug auf den Veräußerungsgewinn bei Rückgabe oder Verkauf vorgenommen, so daß in vielen Fällen keine Angaben in der Steuererklärung erforderlich sind. Sofern der persönliche Steuersatz geringer als 25% ist, kann der Privatanleger die Veranlagung der Kapitalerträge zu seinem niedrigeren Steuersatz beantragen.
    Für die Abgeltungssteuer ist der Verlaufszeitpunkt der Wertpapiere entscheidend. Bei Verlusten kann man sie also auch mit anderen positiven Einkünften der selben Einkunftsart verrechnen lassen. Die Abgeltungssteuer kennt keine Freibeträge.

    Grundsätzlich gilt: Die Besteuerung von Investmentfonds im Vermögen deutscher Anleger ist im Ergebnis immer gleich, egal ob es sich um einen deutschen oder einen ausländischen Fonds handelt. Die Abgeltungssteuer wird auf realisierte Kursgewinne (nicht auf Buchgewinne) erhoben, d.h. erst bei Verkauf von Fondsanteilen mit einer Gewinnerzielung wird die Abgeltungssteuer fällig.

    >>> Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen bleiben auch künftig steuerfrei, wenn die Anteile vor dem 1. Januar 2009 erworben und länger als ein Jahr gehalten werden!
    Vermeiden Sie daher schon jetzt alles, was einen Verkauf nach 2009 erfordert.
    Am besten beginnen Sie jetzt mit einem Sparplan für einen ethisch-ökologischen Aktienfonds, den Sie dann Ende 2008 einstellen, um dann einen neuen Sparplan zu starten.

    Auf dem Sparbuch liegt die Verzinzung Ihres Geldes schon jetzt unterhalb der Inflationsgrenze. Kommt die Abgeltungssteuer hinzu, bleibt Ihnen nur noch Verlust.
    Ihr Einstieg in Ökofonds / Umweltfonds oder die Aufstockung Ihrer Investments in Aktienfonds sollte also noch vor dem 1. Januar 2009 durchgeführt werden, denn bei jeder zukünftigen Umschichtung nach 2008 wird ein Teil der Gewinne durch die Abgeltungssteuer geschmälert!

    Im Vergleich zu den bisherigen, meist starren Investmentlösungen wie Aktien-, Misch- und Rentenfonds werden insbesondere Misch- und Dachfonds mit flexibler Anlagestrategie und flexiblen Anlageinstrumenten an Bedeutung gewinnen. Langfristig sind Fonds besser, weil das Fondsmanagement die Aktien steuerfrei für Sie wechseln kann. Dabei kann innerhalb des Fonds flexibel und situationsspezifisch die Anlagestruktur den Kapitalmarktentwicklungen angepasst werden.
    Die beste Lösung dürften dann spezielle Dachfonds sein.



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    Risiko-Hinweis

    Alle Angaben über Wertentwicklungen der einzelnen Fonds haben wir den entsprechenden Geschäftsberichten der Fondsgesellschaften entnommen. Zeichnungen sollten nur auf Basis des vollständigen Prospektes des betreffenden Fonds in Betracht gezogen werden. eco-best-invest ist als reine Vermittlerin tätig und übernimmt daher keine Haftung für die im Prospekt gemachten Angaben. Wertpapiere sind spekulative Anlageformen. Der Wert von Anteilen und die Erträge daraus können sowohl fallen als auch steigen, und es ist möglich, dass Anleger nicht den ursprünglich von ihnen investierten Betrag zurückerhalten. Der Preis von Anteilen schwankt entsprechend den Entwicklungen an den Märkten, und auch Wechselkursveränderungen und Fondsgebühren können den Ertrag des Anlegers beeinflussen.


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